Bildrechte – was muss ich beachten?

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Auf die Fotos vom Laternenumzug, vom Auftritt des Schulorchesters, von der Aufführung der Theater AG und vom Sportfest freuen sich die User und Leser*innen der Zeitungen, Websites und Social Media Profile von Kindergarten, Schule und Vereinen. Aber Achtung: Bei der Veröffentlichung der Bilder gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Rechte an einem Bild haben sowohl der Fotograf, als auch die darauf abgebildeten Personen. Juristen sprechen vom Urheberrecht des Fotografen und vom Recht am eigenen Bild der dargestellten Personen. Wer sie ignoriert, muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen.

 

Diese Dinge müssen Sie mindestens beachten, wenn Sie ein Bild veröffentlichen:

 

  1. Das Bild darf nicht die Persönlichkeitsrechte oder die Würde eines darauf abgebildeten Menschen verletzen. 
  2. Alle abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sein, wenn sie zu erkennen sind. Erwachsene sollten dies schriftlich bestätigen. Ausnahmen gelten für wichtige Staatsoberhäupter oder ähnliche bedeutsame Personen der Zeitgeschichte, für Teilnehmer von Aufzügen und Versammlungen oder zufällig ins Bild geratene Personen.
  3. Für abgebildete Kinder müssen ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben.
  4. Unter jedes Bild gehört ein Bildnachweis. Das ist in der Regel der Name des Fotografen oder ein anderer Inhaber des Copyrigh

jb - 28.12.2018

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