Warum darf man in Tauschbörsen nicht jeden Film streamen?

Warum darf man in Tauschbörsen nicht jeden Film streamen?

Allgemein gilt in Deutschland: Für deinen privaten Gebrauch darfst du Filme und Musik streamen und sie wie Bilder und jede andere Datei auf deinen Computer oder auf dein Smartphone ziehen. Oft sogar kostenfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass der Inhalt nicht gegen das Gesetz verstößt und dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat.
 

Urheber sind Autoren, Fotografen, Musiker und andere, die auch ein Werk erschaffen haben. Nicht immer kannst du herausfinden, ob sie mit einer Kopie ihres Werkes einverstanden sind. Streamst oder kopierst du etwas ohne ihre Einwilligung, ist das eine Raubkopie. Damit verstößt du gegen das Urheberrecht und bist sozusagen ein Dieb. Noch schlimmer ist es, wenn du das »Diebesgut« zum Beispiel in Tauschbörsen weiterverbreitest oder sogar verkaufst. Weil viele deiner Aktionen im Internet irgendwo mitgeschnitten werden können, wirst du dabei leicht erwischt. Das kann viele Hundert Euro kosten.

 

Trotzdem ist das Urheberrecht keine Schikane. Im Gegenteil: Es soll Autoren, Fotografen und andere Urheber vor Schaden schützen. Denn viele von ihnen verdienen mit ihren Texten, Bildern oder Videos ihren Lebensunterhalt wie ein Bäcker mit seinen Brötchen. Daher trifft jeden Urheber eine Raubkopie so, wie den Bäcker ein gestohlenes Brötchen.

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