Der Fotograf hat ein Urheberrecht, die abgebildete Person ein Recht am eigenen Bild. Wer eines von beiden ignoriert, muss mit einer Schadensersatzforderung rechnen. - 12/2018
Dunkelschrecksen und Rotzkrabbler bevölkern Kinderkleiderschränke - Halloween steht vor der Tür: Im MACH MIT-Spezial gibt's jede Menge schaurig-schöne Tipps.