Kinder sind Teil unserer Gesellschaft. Deshalb haben Kinder prinzipiell die gleichen Teilhaberechte wie Erwachsene. Grundgesetz, Grundrechte-Charta und Kinderrechtskonvention geben ihnen das Recht sich zu entfalten, sich zu informieren und ihre Meinung zu äußern. Kinder haben deshalb das Recht, Medien zu nutzen – und zwar aktiv und passiv. Gleichzeitig ist die Gesellschaft verpflichtet, sie vor Schaden zu bewahren, ihnen Bildung zu ermöglichen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.
Dunkelschrecksen und Rotzkrabbler bevölkern Kinderkleiderschränke - Halloween steht vor der Tür: Im MACH MIT-Spezial gibt's jede Menge schaurig-schöne Tipps.