Kinder sind Teil unserer Gesellschaft. Deshalb haben Kinder prinzipiell die gleichen Teilhaberechte wie Erwachsene. Grundgesetz, Grundrechte-Charta und Kinderrechtskonvention geben ihnen das Recht sich zu entfalten, sich zu informieren und ihre Meinung zu äußern. Kinder haben deshalb das Recht, Medien zu nutzen – und zwar aktiv und passiv. Gleichzeitig ist die Gesellschaft verpflichtet, sie vor Schaden zu bewahren, ihnen Bildung zu ermöglichen und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.